1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Festsetzung der Umsatzsteuer 2005.
Die Klägerin war im Streitjahr als Beraterin auf dem Gebiet der Astrologie und des Kartenlegens tätig.
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