UStG (1980/1991) § 4 Nr. 12 lit. a, § 9 Abs. 1, § 14 Abs. 1, 4, 5, § 15 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 lit. a, Art. 18 Abs. 1 lit. a, Art. 22 Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2001, 348
BFH/NV 2001, 402
BFHE 194, 270
BStBl II 2008, 493
DB 2001, 740
DStR 2001, 212
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,
Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen
BFH, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen V R 49/99
DRsp Nr. 2001/879
Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen
»1. Pachten Eheleute Räume zum Betrieb einer vom Ehemann allein geführten Gaststätte, so sind die Eheleute die Leistungsempfänger, wenn sie nicht gemeinsam (z.B. als GbR) unternehmerisch tätig sind.2. In diesem Fall kann dem Ehemann als alleinigem Unternehmer der Vorsteuerabzug zur Hälfte zustehen.3. Ein Pachtvertrag, in dem ein monatliches Pachtentgelt zzgl. Umsatzsteuer vereinbart ist, erfüllt nur in Verbindung mit entsprechenden monatlichen Abrechnungsbelegen (z.B. Bankbelegen) die Rechnungsvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug.«
Normenkette:
UStG (1980/1991) § 4 Nr. 12 lit. a, § 9 Abs. 1, § 14 Abs. 1, 4, 5, § 15 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 lit. a, Art. 18 Abs. 1 lit. a, Art. 22 Abs. 3;
Gründe:
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