FG Bremen vom 13.08.2001
101090 K 5

Vorsteuerabzug bei Preisnachlässen an Dritte

FG Bremen, vom 13.08.2001 - Aktenzeichen 101090 K 5

DRsp Nr. 2002/2370

Vorsteuerabzug bei Preisnachlässen an Dritte

Veräußert ein Kfz-Unternehmen einen Lkw an einen Leasinggeber, der ihn sodann an einen Leasingnehmer verleast, steht dem Kfz-Unternehmen aus einer dem Leasingnehmer erteilten Gutschrift über einen Preisnachlass kein Vorsteuerabzug zu. Das gilt auch, wenn der Preisnachlass mit dem Ziel des Kauf- und Leasingvertragsabschlusses gewährt wurde.

Für die Praxis:

Die Klägerin veräußerte einen Lkw an K und einen weiteren an ein Leasingunternehmen, das dieses Fahrzeug an K verleaste. In beiden Fällen gewährte sie K einen Preisnachlass durch eine Gutschrift mit offenem Umsatzsteuerausweis. Das FG lehnte den Vorsteuerabzug im zweiten Fall ab, weil eine Leistungsbeziehung über den in der Gutschrift ausgewiesenen Betrag zwischen der Klägerin und K nicht bestand. Der Gutschriftsempfänger K war insoweit nicht ihr Vertragspartner.