FG Niedersachsen, vom 23.07.1998 - Aktenzeichen V 59/91 - Aktenzeichen V 337/91
DRsp Nr. 2001/3113
Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Entgeltangabe
Der Leistungsempfänger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung zwar den Bruttopreis, den Steuerabsatz und die Umsatzsteuer, nicht aber das (Netto-)Entgelt für die Leistung ausweist.
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