1. Den rechtlichen Rahmen der vorliegenden Rechtssache bildet die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2). Insbesondere werden Fragen danach aufgeworfen, welche Wirkung der Berichtigung einer fehlerhaften oder unvollständigen Rechnung zu dem Zeitpunkt, zu dem das Recht auf Vorsteuerabzug ausgeübt werden kann, beizumessen ist, und ob eine solche Berichtigung zeitlich beschränkt werden kann.
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