FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.11.2010
6 K 2114/08
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14;
Fundstellen:
DStR 2011, 950

Vorsteuerabzug bei zutreffendem Ausweis von Umsatzsteuer und späterer unzutreffender Rechnungsberichtigung durch den Rechnungsaussteller

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2010 - Aktenzeichen 6 K 2114/08

DRsp Nr. 2011/2569

Vorsteuerabzug bei zutreffendem Ausweis von Umsatzsteuer und späterer unzutreffender Rechnungs"berichtigung" durch den Rechnungsaussteller

1. "Berichtigt" der Rechnungsaussteller nachträglich eine Rechnung mit zutreffendem Ausweis von Umsatzsteuer in der Weise, dass er nunmehr eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis erstellt, so geht der Vorsteuerabzug dem Rechnungsempfänger nicht allein deshalb verloren, weil es am Erfordernis des Besitzes einer Rechnung gemäß § 14 UStG mit Umsatzsteuerausweis fehlt. 2. Der Verkauf einer Kundenliste stellt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, wenn der Erwerber das Anzeigenblatt des Veräußerers nicht fortführt, sondern die Kundenliste für Zwecke der von ihm erstellten Presseerzeugnisse verwendet.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist das Herstellen und Verlegung von Zeitungen und Zeitschriften, Büchern, sonstigen Druckschriften und Druckerzeugnissen sowie das Herstellen und Ausstrahlen von Hörfunk- und Fernsehsendungen.