Vorsteuerabzug des Erstehers bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks (§ 9 UStG)
BFH, vom 18.06.1993 - Aktenzeichen V R 56/92
DRsp Nr. 1997/8758
Vorsteuerabzug des Erstehers bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks (§ 9UStG)
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt umsatzsteuerrechtlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers unmittelbar an den Ersteher. Der frühere Grundstückseigentümer kann bei der Zwangsversteigerung auf die Steuerfreiheit des Grundstücksumsatzes verzichten, und zwar auch noch nach Abschluß des Versteigerungsverfahrens. Der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger ist nicht davon abhängig, daß der Leistende die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch tatsächlich an das Finanzamt abführt.
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