Streitig ist, ob der Antragstellerin - einer Ehegattengrundstücksgemeinschaft - der Vorsteuerabzug aus Bauleistungen für ein gemischt genutztes Grundstück nach den Grundsätzen der
Mit Vertrag vom 19. 12.2002 erwarben die Ehegatten ein Baugrundstück, auf dem sie im Jahre 2002 ein Wohnhaus mit Werkstatt erstellten, die der Ehemann für sein Unternehmen nutzt (Flächenanteil 32,3 %). Das Grundstück steht im hälftigen Miteigentum der Eheleute. Die Wohnung war laut Antrag auf Eigenheimzulage am 16.12.2003, die Werkstatt am 10. 2.2004 fertig gestellt. Die Rechnungen für den Hausbau lauten überwiegend auf die Eheleute.
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