FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.09.2004
14 K 4/99
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 14 Abs. 1 Nr. 2 ; BGB § 1008 § 741 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 319

Vorsteuerabzug einer Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft für Bauleistungen bei zunächst unrichtiger Adressierung der Rechnungen nur an einen der Ehegatten; Umsatzsteuer 1993

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2004 - Aktenzeichen 14 K 4/99

DRsp Nr. 2004/16641

Vorsteuerabzug einer Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft für Bauleistungen bei zunächst unrichtiger Adressierung der Rechnungen nur an einen der Ehegatten; Umsatzsteuer 1993

1. Eine Grundstücksgemeinschaft, an der Ehegatten je zur Hälfte beteiligt sind, ist zum Vorsteuerabzug aus Bauleistungen berechtigt, wenn die Teilhaber als Gesamtberechtigte bzw. Gesamtschuldner aus dem Rechtsverhältnis berechtigt und verpflichtet sind und die betreffende Rechnung auf den Namen der Gemeinschaft oder deren Teilhaber in ihrer gemeinschaftlichen Verbundenheit lautet.