1. Unter Änderung des Steueränderungsbescheids vom 02. März 2011 und der Einspruchsentscheidung wird die Umsatzsteuer für 2006 auf den Negativbetrag von 23,19 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 15 %, der Beklagte zu 85 %.
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