1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Kläger Vorsteuern im Zusammenhang mit der Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus geltend machen kann.
Der Kläger betreibt eine Land- und Forstwirtschaft und unterwirft seine Umsätze der Durchschnittssatzbesteuerung.
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