FG Sachsen - Urteil vom 19.03.2018
5 K 249/18
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Vorsteuerabzug für ein Büro eines Unternehmers in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude

FG Sachsen, Urteil vom 19.03.2018 - Aktenzeichen 5 K 249/18

DRsp Nr. 2022/9275

Vorsteuerabzug für ein Büro eines Unternehmers in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger Vorsteuer für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude geltend machen kann.