Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die mit unentgeltlichen Leistungen im Zusammenhang stehen, die steuerfrei wären, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt würden
Autor: Prof. Dr. Peter Mann
Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die mit unentgeltlichen Leistungen im Zusammenhang stehen, die steuerfrei wären, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt würden
Die Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UStG wurde mit Wirkung zum 01.01.2007 aus dem Gesetz gestrichen, da sie mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar war (vgl. BMF-Schreiben v. 28.03.2006 - IV A 5 - S 7304 - 11/06).
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