I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren die Anerkennung von Vorsteuern im Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt.
Die Antragstellerin ist eine GmbH, die den Kauf und die Verwertung von Grundstücken sowie die Durchführung von Bauvorhaben auf eigene oder fremde Rechnung zum Unternehmensgegenstand hat.
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