Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt (FA), im Anschluss an eine bei der Klägerin durchgeführte Außenprüfung zu Recht die steuerpflichtigen Entgelte um Sachprämien, die das FA als tauschähnlicher Umsatz ansieht, erhöht hat.
Der Klage liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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