FG Niedersachsen - Urteil vom 19.02.2004
5 K 99/00
Normen:
UStG § 2 Abs. 3 ; KStG § 4 Abs. 1, 4 ; 6. EG-Richtlinie Art. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 934

Vorsteuerabzug; Juristische Person des öffentlichen Rechts; Unternehmereigenschaft; Eigenbetrieb - Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts trotz nach nationalem Recht fehlender Unternehmereigenschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.02.2004 - Aktenzeichen 5 K 99/00

DRsp Nr. 2004/6779

Vorsteuerabzug; Juristische Person des öffentlichen Rechts; Unternehmereigenschaft; Eigenbetrieb - Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts trotz nach nationalem Recht fehlender Unternehmereigenschaft

Ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach der 6. EG-Richtlinie als Unternehmerin anzusehen, kann sie sich zu ihren Gunsten auf den Anwendungsvorrang der Richtlinie berufen und deshalb den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, auch wenn ihr Eigenbetrieb nach nationalem Recht nicht als Betrieb gewerblicher Art. zu qualifizieren ist.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 3 ; KStG § 4 Abs. 1, 4 ; 6. EG-Richtlinie Art. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Stadt X im Rahmen ihres Eigenbetriebs "Kleinbahn X" Unternehmerin ist.

Im Jahr 1903 wurde der Gemeinde X die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn erteilt (Streckenlänge 8 Kilometer). Gleichzeitig wurde die Gemeinde dazu verpflichtet, einen Personen- und Güterverkehr auf dieser Strecke zu betreiben. 1954 entband der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr die Gemeinde X auf deren Antrag von der Verpflichtung, den Personenverkehr auf der Schiene zu betreiben. Stattdessen wurde die Gemeinde verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Omnibussen sicherzustellen.