FG Hessen - Urteil vom 05.09.2006
6 K 4528/01
Normen:
UStG § 2 Abs. 3 Nr. 3 § 3 Abs. 12 Satz 2 § 14 Abs. 5 § 15 ; AO § 176 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 549

Vorsteuerabzug; Leistungsaustausch; Beihilfe; Zuschuss; Beihilfe; Subvention; Schweinepest - Kein Vorsteuerabzug bei Ankauf von gekeulten Masttieren; Einordnung von Beihilfen zur Stützung des Schweinemarktes bei Schweinepest????

FG Hessen, Urteil vom 05.09.2006 - Aktenzeichen 6 K 4528/01

DRsp Nr. 2007/9113

Vorsteuerabzug; Leistungsaustausch; Beihilfe; Zuschuss; Beihilfe; Subvention; Schweinepest - Kein Vorsteuerabzug bei Ankauf von gekeulten Masttieren; Einordnung von Beihilfen zur Stützung des Schweinemarktes bei Schweinepest????

1. Bei Zahlungen aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen (so genannte echten Zuschüssen) fehlt es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und den Zahlungen, so dass die Leistungen nicht steuerpflichtig sind. 2. Bloß technische Anknüpfungen von Fördermaßnahmen an Leistungen eines Unternehmers führen nicht dazu, die Förderung zum Entgelt "für die Leistungen" machen, wenn das Förderziel nicht die Subvention der Preise zu Gunsten der Abnehmer, sondern die Subvention des leistenden Unternehmers ist. 3. Der Ankauf von Schweinen im allgemeinpolitischen Interesse einer Stützung des Schweinemarktes (bei Auftreten der Schweinepest) ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung und nicht steuerbar.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 3 Nr. 3 § 3 Abs. 12 Satz 2 § 14 Abs. 5 § 15 ; AO § 176 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) der Klägerin den Vorsteuerabzug aus Gutschriften für den Ankauf von Mastschweinen und Ferkeln zu Recht versagt hat.