FG Hessen - Beschluss vom 16.07.2006
6 V 613/06
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 ;

Vorsteuerabzug; Leistungsaustausch; Umsatzsteuer; Ehegatte; Vermietung; Personenkraftwagen - Vorsteuerabzug bei Vermietung eines Pkw an den Ehegatten

FG Hessen, Beschluss vom 16.07.2006 - Aktenzeichen 6 V 613/06

DRsp Nr. 2006/29549

Vorsteuerabzug; Leistungsaustausch; Umsatzsteuer; Ehegatte; Vermietung; Personenkraftwagen - Vorsteuerabzug bei Vermietung eines Pkw an den Ehegatten

1. Ein zum Vorsteuerabzug führender Leistungsaustausch ist bei Vermietung eines Pkw an den Ehegatten nur gegeben, wenn der Vermieter ernsthaft mit einer Gegenleistung rechnen konnte. 2. Dies ist nicht der Fall, wenn der Ehegatte zahlungsunfähig ist und er für ein ihm vom Vermieter gewährtes Darlehen keine Sicherheiten stellen kann.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Vorsteuerabzug des Antragstellers aus einem Mietverhältnis über PKW und Notebook mit seiner Ehefrau.