Die Klägerin betreibt in der Rechtsform der GmbH eine Unternehmensberatung. Gesellschaftszweck ist neben der Durchführung von Betriebsberatungen, Rentabilitätskontrollen, Analysen und Software-Erstellungen auch das Abhalten von Seminaren und Schulungen sowie das Unternehmer- und Mitarbeitertraining. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin ist K., alleiniger Geschäftsführer war bis 1999 S.
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