I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin), eine juristische Person des öffentlichen Rechts, vermietete im Streitjahr 1993 sanierte Wohnungen steuerfrei an Wohnungsmieter. Mit der Hausverwaltung B, die die Mieten einzog und die Wohnungen verwaltete, schloß sie im Mai 1994 einen Vertrag über Wärmelieferungen für diese Wohnungen und rechnete darüber mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ab.
Die Wärme erzeugte die Klägerin mit einem mobilen Kraftwerkscontainer. Sie begann im Streitjahr, ein Bioheizkraftwerk zu errichten, das die erwähnten Wohnungen und auch gewerbliche Mieter mit Wärme (aus der Verbrennung von Holz) versorgen sollte. Dieser Plan ist in den folgenden Jahren auch verwirklicht worden.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|