FG Niedersachsen - Urteil vom 27.06.2002
5 K 376/98
Normen:
UStG § 15 Abs. 4 ;

Vorsteuerabzug; Mietschlüssel; Aufteilungsmaßstab; Vermietungsumsätze; Schätzungsmethode; Gemischt genutzte Gebäudeteile - Mietschlüssel als sachgerechter Aufteilungsmaßstab gemischt genutzter Gebäudeteile

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2002 - Aktenzeichen 5 K 376/98

DRsp Nr. 2003/17382

Vorsteuerabzug; Mietschlüssel; Aufteilungsmaßstab; Vermietungsumsätze; Schätzungsmethode; Gemischt genutzte Gebäudeteile - Mietschlüssel als sachgerechter Aufteilungsmaßstab gemischt genutzter Gebäudeteile

1. Der Umsatzschlüssel (hier: Vermietungsumsätze) ist eine vom Wortlaut des Gesetzes gedeckte Schätzungsmethode. 2. Der Ausschluss dieser Schätzungsmethode bei der Vermietung gemischt genutzter Gebäudeteile ist in § 15 Abs. 4 UStG nicht zwingend angelegt.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuern bei einem gemischt genutzten Gebäude.

Die Klägerin errichtete in den Jahren 1992 bis 1994 ein Büro- und Geschäftshaus mit 3 Penthousewohnungen. Die Errichtung erfolgte durch den Generalunternehmer, die Fa. K-KG.

Für das Objekt sind Herstellungskosten in Höhe von insgesamt 10.596.112,82 DM aufgewandt worden. Die Aufteilung der hierauf entfallenden Vorsteuern für 1994 in Höhe von 663.436,73 DM ist im Streit; wegen der (unstreitigen) Berechnung des Gesamtbetrages der Vorsteuern wird auf Anlage 2 zum BP-Bericht von 4. November 1996 Bezug genommen.