FG Düsseldorf vom 24.10.2001
5 K 5819/97 U
Normen:
UStG § 14 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 360

Vorsteuerabzug; Mietvertrag; Ehegattengemeinschaft; Empfänger; Vermietungsleistung; Rechnungserteilung - Ordnungsgemäße Rechnungserteilung bei gemeinsamer Anmietung von Geschäftsräumen für einen der Ehegatten

FG Düsseldorf, vom 24.10.2001 - Aktenzeichen 5 K 5819/97 U

DRsp Nr. 2002/9645

Vorsteuerabzug; Mietvertrag; Ehegattengemeinschaft; Empfänger; Vermietungsleistung; Rechnungserteilung - Ordnungsgemäße Rechnungserteilung bei gemeinsamer Anmietung von Geschäftsräumen für einen der Ehegatten

1. Mieten Ehegatten gemeinsam Geschäftsräume zum Betrieb des Unternehmens des Ehemannes an, so sind sie je zur Hälfte Empfänger der Vermietungsleistung2. Für die ordnungsgemäße Rechnungserteilung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug reicht bei Mietverhältnissen aus, dass der Mietvertrag die Nettomiete sowie den darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrag ausweist und über die einzelnen Leistungsabschnitte ergänzende Zahlungsbelege vorliegen. Der gesonderte Ausweis der Umsatzsteuer in den Zahlungsbelegen ist nicht erforderlich.

Normenkette:

UStG § 14 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: