FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2010 - Aktenzeichen 6 K 2089/10
DRsp Nr. 2010/18801
Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
Aus der Entscheidung des EuGH vom 15. Juli 2010 'Pannon Gép' kann nicht geschlossen werden, dass der EuGH seine Rechtsprechung zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs nach der Entscheidung vom 29. April 2004 'Terra Baubedarf' aufheben wollte und dass einer Rechnungsberichtigung grundsätzlich Rückwirkung zukomme.