BFH vom 20.01.1997
V R 5/96

Vorsteuerabzug nach Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag

BFH, vom 20.01.1997 - Aktenzeichen V R 5/96

DRsp Nr. 1998/1328

Vorsteuerabzug nach Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag

Die schuldrechtliche Vereinbarung über den Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag bedeutet nicht, daß damit sogleich die umsatzsteuerlich erheblichen Leistungen rückabgewickelt worden sind.

Für die Praxis:

§ 17 UStG knüpft nicht an die Verpflichtungen, sondern an den Eintritt der Ereignisse an, die zur Änderung von Bemessungsgrundlagen und einem in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug füh-ren (§ 17 Abs. 1 Satz 3 UStG). Dem folgend geht der BFH davon aus, daß ein Entgelt erst uneinbringlich i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wird, wenn die zugrundeliegende Forderung weder rechtlich noch tatsächlich durchsetzbar ist (BFH vom 8.12.1993, BStBl 1994 II, 338 m.w.N.).