Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2001 vom 08.04.2005 insoweit, als der Antragsgegner (das Finanzamt - FA - ) darin den Vorsteuerabzug aus Rechnungen der Firma A über 44.314,54 DM versagt hat.
Die Antragstellerin ist ein Familienunternehmen, das sich Teilleistungen von diversen Subunternehmern erbringen lässt. Im Streitjahr arbeitete die Antragstellerin u.a. mit der Subunternehmerfirma A zusammen. Diese stellte der Antragstellerin insgesamt 321.280,00 DM brutto in Rechnung:
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