Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2006 vom 05.02.2013 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Ergehen einer Entscheidung über den beim Antragsgegner anhängigen Einspruch oder dessen sonstiger Erledigung in Höhe von 24.000,– EUR ausgesetzt bzw. aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob im Jahre 2011 vorgenommene Konkretisierungen eines Rechnungstextes auf das Streitjahr zurückwirken.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|