FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.09.2014
9 K 2914/12
Normen:
UStG § 15 Abs. 1; UStG § 14; UStG § 14a; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2;

Vorsteuerabzug und Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei dem Erwerb eines Blockheizkraftwerks, das aufgrund eines betrügerischen Schneeballsystems nicht geliefert wird

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2014 - Aktenzeichen 9 K 2914/12

DRsp Nr. 2015/5854

Vorsteuerabzug und Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei dem Erwerb eines Blockheizkraftwerks, das aufgrund eines betrügerischen Schneeballsystems nicht geliefert wird

1. Der beabsichtigte Betrieb eines Blockheizkraftwerks führt zu einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn der Betrieb auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen durch regelmäßige Einspeisung von Strom in das allgemeine Stromnetz abzielt. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber des Blockheizkraftwerks die hieraus resultierenden Risiken vertraglich weitgehend auf andere abwälzt. 3. Dem Vorsteuerabzug aus der Rechnung für den Erwerb eines Blockheizkraftwerks steht nicht entgegen, dass der Unternehmer Opfer eines betrügerischen Schneeballsystems geworden ist, wenn die Rechnung den Anforderungen des § 14 UStG genügt und das Entgelt gezahlt worden ist. 4. Die im Streitfall vorliegende Konstellation führt dazu, dass dem gutgläubigen Empfänger einer Vorausrechnung der Vorsteuerabzug so lange zusteht, bis für ihn objektiv erkennbar war, dass die Leistung endgültig nicht erbracht wird.Der Vorsteuerabzug ist somit in dem Zeitraum zu berichtigen, in welchem fest steht, dass die Lieferung des Blockheizkraftwerks nicht mehr ausgeführt werden wird.