FG Hessen - Urteil vom 15.10.2002
6 K 4434/98
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 1 ;

Vorsteuerabzug; Verein; Geschäftsführer; Vorsitzender; Rechnung; Unternehmer - Vorsteuerabzug bei Rechnungen auf den Namen des Geschäftsführers eines Vereins

FG Hessen, Urteil vom 15.10.2002 - Aktenzeichen 6 K 4434/98

DRsp Nr. 2004/18953

Vorsteuerabzug; Verein; Geschäftsführer; Vorsitzender; Rechnung; Unternehmer - Vorsteuerabzug bei Rechnungen auf den Namen des Geschäftsführers eines Vereins

1. Der Geschäftsführer eines Vereins ist grundsätzlich als Unternehmer anzusehen, sodass dem Verein bei Rechnungen auf den Namen des Geschäftsführers der Vorsteuerabzug zu gewähren ist. 2. Der Geschäftsführer eines Vereins hat keine Organstellung inne und ist nur dann nichtselbständig tätig, wenn er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter der Leitung des Vereinsvorstandes steht und im geschäftlichen Organismus dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob einem Verein aus Rechnungen seines Geschäftsführers der Vorsteuerabzug zusteht.