Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. April 2017
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Investmentberatungsgesellschaft i.S. des in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) geltenden Investmentberatungsgesetzes. Sie ist in den USA ansässig. Kunden der Klägerin waren US-amerikanische Investmentfonds, bei denen es sich um rechtsfähige Investmentvermögen handelt.
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