I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Das Ladenlokal im Erdgeschoss vermietete er unter Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes 1991 (UStG) gemäß § 9 UStG an einen Unternehmer; das Obergeschoss vermietete er zu Wohnzwecken an seine Schwester. Nach dem Verhältnis der Raumvolumina entfielen 42 % des Gebäudes auf das umsatzsteuerpflichtig vermietete Ladenlokal und 58 % auf die Wohnung. Die Nettomieten betrugen jeweils monatlich für den Laden 2 000 DM, für die Wohnung 80 DM.
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