FG Brandenburg - Urteil vom 09.03.2005
1 K 414/03
Normen:
UStG (1999) § 15 Abs. 4 S. 2 § 15 Abs. 4 S. 1 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1229
EFG 2005, 1235

Vorsteueraufteilung für gemischt-genutztes Grundstück nach dem Verhältnis der mit den einzelnen Gebäudeteilen erzielten bzw. erzielbaren Umsätze als sachgerechte Schätzung; Umsatzsteuer 1997 bis 1999

FG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - Aktenzeichen 1 K 414/03

DRsp Nr. 2005/6786

Vorsteueraufteilung für gemischt-genutztes Grundstück nach dem Verhältnis der mit den einzelnen Gebäudeteilen erzielten bzw. erzielbaren Umsätze als sachgerechte Schätzung; Umsatzsteuer 1997 bis 1999

Saniert der Unternehmer ein anschließend teils zu eigenen Wohnzwecken, teils umsatzsteuerfrei und im Übrigen umsatzsteuerpflichtig vermietetes Wohn- und Geschäftshaus, so ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge, die den einzelnen Gebäudeteilen nicht direkt zugeordnet werden können, nach dem Verhältnis der mit den einzelnen Gebäudeteilen erzielten bzw. erzielbaren Umsätze als sachgerechte Schätzung i.S. von § 15 Abs. 4 S. 2 UStG anzuerkennen (gegen BMF-Schreiben vom 24.11.2004, BStBl I 2004, 1125, Tz. 10).

Normenkette:

UStG (1999) § 15 Abs. 4 S. 2 § 15 Abs. 4 S. 1 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: