FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.03.2007
13 K 142/03
Normen:
UStG § 2 Nr. 1 § 2 Abs. 3 S. 1 § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 4 S. 1, 2 ; Richtlinie 77/388 EWG Art. 17 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 962

Vorsteueraufteilung nach betrieblicher Kostenrechnung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2007 - Aktenzeichen 13 K 142/03

DRsp Nr. 2007/7605

Vorsteueraufteilung nach betrieblicher Kostenrechnung

1. Hat der Steuerpflichtige die Vorsteuer nach keiner der von der Rechtsprechung anerkannten Methoden sachgerecht aufgeteilt, ist das Finanzamt berechtigt, die Aufteilung durch eine dem Gesetz entsprechende sachgerechte Schätzung nach dem Flächenschlüssel zu ersetzen. 2. Soweit die betriebliche Kostenrechnung (Personal- und Sachkosten) nicht mit dem Verhältnis der Nutzung des Gebäudes für die hoheitliche und betriebliche Tätigkeit übereinstimmt, kann diese nicht zur Aufteilung der Vorsteuer herangezogen werden.

Normenkette:

UStG § 2 Nr. 1 § 2 Abs. 3 S. 1 § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 4 S. 1, 2 ; Richtlinie 77/388 EWG Art. 17 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Umfang des Vorsteuerabzugs aus Gebäudeherstellungskosten.