FG Niedersachsen - Urteil vom 02.10.2002
5 K 509/99
Normen:
UStG § 15 Abs. 4 Satz 1 ; UStG § 15 Abs. 4 Satz 2 ;

Vorsteueraufteilung; Umsatzschlüssel; Schätzung; Pro-rata-Regel; Aufteilungsmaßstab - Vorsteueraufteilung nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels

FG Niedersachsen, Urteil vom 02.10.2002 - Aktenzeichen 5 K 509/99

DRsp Nr. 2003/8754

Vorsteueraufteilung; Umsatzschlüssel; Schätzung; Pro-rata-Regel; Aufteilungsmaßstab - Vorsteueraufteilung nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels

1. Bezieht ein Unternehmer Leistungen für ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen, ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze als sachgerechte Schätzung i.S.v. § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen. 2. Der Unternehmer kann eine sachgerechte Schätzung der nichtabziehbaren Vorsteuer-Teilbeträge vornehmen. Es ist seine Sache, welche Schätzungsmethode er wählt. 3. Der Umsatzschlüssel ist eine vom Wortlaut des Gesetzes gedeckte Schätzungsmethode. Art. 17 Abs. 5 i.V.m. Art. 19 der 6. EG-Richtlinie schreibt für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen in Fällen gemischter (d. h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender) Umsätze ausdrücklich als Regel-Aufteilungsmaßstab den Umsatzschlüssel (Pro-rata-Regel) vor.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 4 Satz 1 ; UStG § 15 Abs. 4 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines Wohn- und Geschäftshauses nach dem Verhältnis der erzielten Vermietungsumsätze aufgeteilt werden können.