FG Niedersachsen - Urteil vom 10.03.2008
16 K 482/06
Normen:
UStG § 17 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1159

Vorsteuerberichtigung - Entgeltsrückgewähr als Voraussetzung für eine Vorsteuerberichtigung gem. § 17 UStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.03.2008 - Aktenzeichen 16 K 482/06

DRsp Nr. 2008/13140

Vorsteuerberichtigung - Entgeltsrückgewähr als Voraussetzung für eine Vorsteuerberichtigung gem. § 17 UStG

1. Im Falle der Verminderung der Besteuerungsgrundlage durch Gutschrift kommt es auf deren tatsächlichen Zufluss an, denn § 17 Abs. 1 UStG stellt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage des Umsatzes ab. 2. Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist das Entgelt, d. h. alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. 3. Vereinbaren die Vertragspartner zwar nachträglich eine Entgeltminderung, kommt es aber tatsächlich nicht zu einer Rückzahlung, ändert sich nichts daran, was der Leistungsempfänger für die empfangene Leistung aufgewandt hat. 4. Nur wenn der Leistende das Entgelt tatsächlich zurückgewährt, mindert sich der Aufwand des Leistungsempfängers, nur dann findet eine Berichtigung der Umsätze und des Vorsteuerabzugs statt.

Normenkette:

UStG § 17 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob im Streitjahr die Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG vorliegen.

Die Klägerin, eine GmbH, ist Gesellschafterin diverser anderer Unternehmen. Zu den Produkten der Unternehmensgruppe gehören Programme im Bereich des computergestützten Lernens.