Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsform
BFH, vom 28.06.1989 - Aktenzeichen XI R 40/94
DRsp Nr. 1997/8823
Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsform
1. § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG 1980 schließt auch dann die Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus, wenn infolge des Widerrufs der Option zur Regelbesteuerung und des damit verbundenen Ausschlusses des Verzichts auf Steuerbefreiungen die Voraussetzungen des § 15 a Abs. 1UStG 1980 erfüllt sind.2. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 19 Abs. 1 Satz 5 UStG 1980 i.d.F. des WoBauFG i.V.m. § 15 aUStG setzt voraus, daß sich die für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse nach dem 31.12.1989 ändern.
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