FG Köln - Urteil vom 01.10.2010
5 K 2567/06
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 15a;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1403

Vorsteuerberichtigung; GiG

FG Köln, Urteil vom 01.10.2010 - Aktenzeichen 5 K 2567/06

DRsp Nr. 2010/23142

Vorsteuerberichtigung; GiG

1. Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist es für die Geschäftsveräußerung entscheidend, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, und ob die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen oder sich hinreichend ähneln. 2. Nicht erforderlich ist die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 15a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht eine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15 a Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgenommen hat.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der ... AG in ... (im Folgenden AG). Gegenstand des Unternehmens waren Planung, Bau, Erwerb, Verpachtung, Vermietung und Vertrieb von Immobilien und Mobilien, die dem Betrieb von Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens dienen, insbesondere Seniorenzentren und Kliniken.