FG München - Urteil vom 10.10.2012
3 K 733/10
Normen:
UStG § 17 Abs. 1 S. 2; InsO § 55;

Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG im Insolvenzfall Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen

FG München, Urteil vom 10.10.2012 - Aktenzeichen 3 K 733/10

DRsp Nr. 2014/13753

Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG im Insolvenzfall Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen

1. Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG. 2. Danach beruht eine Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG auf der Rückgewähr von Mietentgelt nach insolvenzrechtlicher Anfechtung der Mietzahlungen durch den Insolvenzverwalter, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 1 S. 2; InsO § 55;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Umsatzsteuerschuld aus einer Vorsteuerberichtigung als Masseverbindlichkeit durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter festgesetzt werden durfte.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-Betriebsgesellschaft mbH (folgend: GmbH).