UStG (1993) § 2 Abs. 2 Nr. 2 § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 171 Abs. 5 § 174 Abs. 4 § 175 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 2007, 592
BFH/NV 2007, 839
BFHE 216, 375
BStBl II 2007, 848
DStR 2007, 440
GmbHR 2007, 504
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 61/04
Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach Beendigung der Organschaft
BFH, Urteil vom 07.12.2006 - Aktenzeichen V R 2/05
DRsp Nr. 2007/4856
Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach Beendigung der Organschaft
»Wird das Entgelt für eine während des Bestehens einer Organschaft bezogene Leistung nach Beendigung der Organschaft uneinbringlich, ist der Vorsteuerabzug nicht gegenüber dem bisherigen Organträger, sondern gegenüber dem im Zeitpunkt des Uneinbringlichwerdens bestehenden Unternehmen --dem früheren Organ-- zu berichtigen.«
Normenkette:
UStG (1993) § 2 Abs. 2 Nr. 2 § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 171 Abs. 5 § 174 Abs. 4 § 175 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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