FG Niedersachsen - Urteil vom 22.10.2007
16 K 226/07
Normen:
UStG § 15a ; UStG § 24 ; 6. EG-Richtlinie Art. 20 Abs. 1a ;
Fundstellen:
EFG 2008, 262

Vorsteuerberichtigung; Umlaufvermögen; Regelbesteuerung - Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.10.2007 - Aktenzeichen 16 K 226/07

DRsp Nr. 2007/23686

Vorsteuerberichtigung; Umlaufvermögen; Regelbesteuerung - Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen

1. Auch bei im Veranlagungszeitraum 2002 erworbenen, nach Übergang zur Regelbesteuerung im Veranlagungszeitraum 2003 einmalig verwendeten Wirtschaftgütern des Umlaufvermögens ist eine Vorsteuerberichtigung möglich. 2. Die Berichtigung des Vorsteueranspruchs findet zwar keine Rechtsgrundlage im nationalen UStG; indessen kann sich der Stpfl. auf eine für ihn günstigere Regelung in der 6. EG-Richtlinie berufen.

Normenkette:

UStG § 15a ; UStG § 24 ; 6. EG-Richtlinie Art. 20 Abs. 1a ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob eine Vorsteuerberichtigung für einmalig nutzbare Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Veranlagungszeitraum 2003 möglich ist.

Der Kläger betreibt seit dem 1. Juli 2001 einen landwirtschaftlichen Betrieb. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2003 optierte er gem. § 24 Abs. 4 UStG ab 2003 zur Regelbesteuerung.

In seiner Umsatzsteuererklärung für 2003 machte der Kläger Vorsteuerberichtigungen gem. § 15 a UStG zu seinen Gunsten in Höhe von 17.894,06 EUR geltend. Der Beklagte stimmte der Umsatzsteuererklärung 2003 am 4. April 2005 zu.