Vorsteuerberichtigungszeitraum für Fütterungs- und Lüftungsanlagen eines Schweinestalls
FG Niedersachsen, Urteil vom 03.03.2009 - Aktenzeichen 16 K 458/07
DRsp Nr. 2009/10559
Vorsteuerberichtigungszeitraum für Fütterungs- und Lüftungsanlagen eines Schweinestalls
1. Zu den Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung nach § 15aUStG.2. Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile tritt an die Stelle des Zeitraums von 5 Jahren ein solcher von 10 Jahren.3. Die Fütterungs- und die Lüftungsanlage eines Schweinestalls unterliegen dem 10-jährigen Berichtigungszeitraum, da es sich bei ihnen um wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens handelt, die der Zweckbestimmung eines Schweinestalls als Gebäude entsprechen.4. Die Zuordnung der Fütterungs- und Lüftungsanlage auf nationaler Ebene zum Gebäude und damit zum Grundstück widerspricht nicht der 6. EG-Richtlinie.