FG Niedersachsen - Urteil vom 16.11.2000
5 K 552/97
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG § 4 Nr. 8f ;
Fundstellen:
EFG 2001, 661

Vorsteuerbeträge bei Ausgabe von Gesellschaftsanteilen

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 5 K 552/97

DRsp Nr. 2001/7213

Vorsteuerbeträge bei Ausgabe von Gesellschaftsanteilen

1. Eine Publikumsgesellschaft, an der die Kapitalanleger nicht unmittelbar als Kommanditisten, sondern mittelbar über einen Treuhandkommanditisten beteiligt sind, bewirkt den Anlegern gegenüber durch die Beteiligung steuerfreie und deshalb vorsteuerabzugsschädliche Umsätze, wenn die Anleger wie Kommanditisten in das Gesellschaftsverhältnis einbezogen werden. 2. Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die mit der Ausgabe der Gesellschaftsanteile in Zusammenhang stehenden Vorsteuern gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 8f UStG steht mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG § 4 Nr. 8f ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Dienstleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen stehen.

Die Klägerin ist eine Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co KG. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Seeschiffes.

An der Klägerin sind eine GmbH ohne Kapitaleinlage als Komplementärin und X Kommanditisten beteiligt. Das Kommanditkapital beträgt insgesamt XXX DM. Davon entfallen XXXX DM auf die H-Treuhand (HT), die ihre Einlage treuhänderisch für eine Vielzahl von Treugeber-Kommanditisten hält.