FG Münster - Gerichtsbescheid vom 04.05.2020
5 K 546/17 U
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NZI 2020, 959
ZInsO 2020, 1894

Vorsteuererstattungsanspruch aus den Rechnungen des Insolvenzverwalters an den Insolvenzschuldner i.R.d. Umsatzsteuerfestsetzung bei Fortführung des Unternehmens

FG Münster, Gerichtsbescheid vom 04.05.2020 - Aktenzeichen 5 K 546/17 U

DRsp Nr. 2020/9404

Vorsteuererstattungsanspruch aus den Rechnungen des Insolvenzverwalters an den Insolvenzschuldner i.R.d. Umsatzsteuerfestsetzung bei Fortführung des Unternehmens

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2015 vom 12.10.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.02.2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2015 in Höhe von -29.590,13 € festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Vorsteuererstattungsanspruchs aus den Rechnungen des Insolvenzverwalters an die Insolvenzschuldnerin.

Am 01.08.2005 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts E (Az. xyz) über das Vermögen der T GmbH & Co.KG (Insolvenzschuldnerin) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Kläger bestellt.