Die Klägerin begehrt den Abzug von Vorsteuern im Zusammenhang mit in den Niederlanden belegenen vermieteten Grundstücken.
Die Klägerin ist als Kapitalanleger-Gemeinschaft ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH&Co KG. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. Juni 1997. Gegenstand der Gesellschaft ist gem. § 2 des Gesellschaftsvertrages der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in den Niederlanden, insbesondere der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an Bürogebäuden in S, Niederlande. Mit der Verwaltung des Grundbesitzes wurde ein Unternehmen in den Niederlanden beauftragt.
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