1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Vorsteuererstattungsanspruch des freiberuflich tätigen Schuldners in die Insolvenzmasse fällt.
Der Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes vom 11. Januar 2005, Az.:
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