FG Köln - Urteil vom 01.09.2008
2 K 3871/06
Normen:
8. EG-Richtlinie Art. 3 Buchst. a; 8. EG-Richtlinie Art. 7 Abs. 3; EGV Art. 12 (ehem. Art. 6); UStDV § 60 Satz 3; UStG § 18 Abs. 9 Satz 1, 3 , 4;

Vorsteuervergütung

FG Köln, Urteil vom 01.09.2008 - Aktenzeichen 2 K 3871/06

DRsp Nr. 2009/1442

Vorsteuervergütung

1. Hat ein nicht im Inland ansässiger Unternehmer den Verlust der Originalrechnung nicht zu vertreten, kann er im Vorsteuervergütungsverfahren den Nachweis seines Erstattungsanspruchs auch durch Vorlage einer Zweitschrift oder Ablichtung führen, sofern der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr weiterer Erstattunganträge besteht. 2. Das Kriterium des "Nicht-Vertretensmüssens" ist bei Abhandenkommens der Originalrechnung nicht entbehrlich.

Normenkette:

8. EG-Richtlinie Art. 3 Buchst. a; 8. EG-Richtlinie Art. 7 Abs. 3; EGV Art. 12 (ehem. Art. 6); UStDV § 60 Satz 3; UStG § 18 Abs. 9 Satz 1, 3 , 4;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in den Streitzeiträumen April bis Juni 2004, Juli bis September 2004 und Oktober bis Dezember 2004 eine Vorsteuervergütung zu gewähren ist.