BFH - Urteil vom 14.05.2008
XI R 58/06
Normen:
UStG (1993) § 18 Abs. 9 ; UStDV (1993) §§ 59 ff. ; Richtlinie 79/1072/EWG Art. 1 Art. 3 Art. 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1422
BFHE 220, 505
BStBl II 2008, 831
DB 2008, 1664
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 26.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2769/00

Vorsteuervergütungsverfahren; Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung; Gleichzeitige Vorlage der Originalrechnung mit dem Vorsteuervergütungsantrag

BFH, Urteil vom 14.05.2008 - Aktenzeichen XI R 58/06

DRsp Nr. 2008/13474

Vorsteuervergütungsverfahren; Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung; Gleichzeitige Vorlage der Originalrechnung mit dem Vorsteuervergütungsantrag

»1. Die von einem anderen Mitgliedstaat für das Vorsteuervergütungsverfahren erteilte Unternehmerbescheinigung begründet die Vermutung, dass das betreffende Unternehmen in dem Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm die Bescheinigung ausgestellt hat, steuerpflichtig und ansässig ist. Die inländische Steuerverwaltung ist grundsätzlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die Angaben dieser Bescheinigung gebunden (EuGH-Urteil vom 28. Juni 2007 Rs. C-73/06 --Planzer Luxembourg Sarl--, Slg. 2007, I-5655). 2. Die Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung entfällt, wenn die inländische Steuerverwaltung bei Zweifeln an deren Richtigkeit aufgrund von Aufklärungsmaßnahmen (z.B. eigene Auskünfte des Steuerpflichtigen, Amtshilfe) Informationen erhält, aus denen hervorgeht, dass die in der Bescheinigung angegebene Anschrift weder dem Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen entspricht noch die einer festen Niederlassung ist, von der aus der Steuerpflichtige seine Umsätze tätigt.«

Normenkette:

UStG (1993) § 18 Abs. 9 ; UStDV (1993) §§ 59 ff. ; Richtlinie 79/1072/EWG Art. 1 Art. 3 Art. 6 ;

Gründe: