FG Hessen - Urteil vom 19.06.2018
1 K 28/14
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. S. 1; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5; UStDV (2009) § 17a Abs. 2 Nr. 1; UStDV (2009) § 17c Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2019, 826

Warenlieferungen im Niedrigpreissegment; Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in Rechnungen für den Vorsteuerabzug und innergemeinschaftliche Lieferungen

FG Hessen, Urteil vom 19.06.2018 - Aktenzeichen 1 K 28/14

DRsp Nr. 2019/6164

Warenlieferungen im Niedrigpreissegment; Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in Rechnungen für den Vorsteuerabzug und innergemeinschaftliche Lieferungen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. S. 1; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5; UStDV (2009) § 17a Abs. 2 Nr. 1; UStDV (2009) § 17c Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs aus Eingangsrechnungen verschiedener Lieferanten für Textillieferungen und die Versagung der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Textillieferungen an drei spanische Firmen.

Der Kläger betrieb in den Streitjahren in in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Gewerbebetrieb mit dem Namen "A". Gegenstand des Unternehmens war der Handel mit Textilien, insbesondere Bekleidung.