Was ist Gegenstand einer bewegten Lieferung?

Autoren: Spangenberg/Stoffers

Was ist Gegenstand einer bewegten Lieferung?

Gegenstand einer bewegten Lieferung kann grundsätzlich jeder Gegenstand sein, der einem - wie auch immer gearteten - Transport zugänglich ist.

Wird allerdings der Gegenstand nach dem Beginn der Bewegung noch einer Behandlung unterzogen, die seine Marktgängigkeit ändert, so dass Gegenstand der Lieferung ein Gegenstand anderer Wesensart ist als der, der befördert oder versendet wird, kommt die Anwendung des § 3 Abs. 6 UStG nicht in Betracht. Ob z.B. die Montage- oder andere Aufbaukosten dem Abnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden, ist dabei unerheblich. Nach Abschn. 3.12 Abs. 4 UStAE werden Gegenstände anderer Wesensart befördert, wenn

Gegenstand der Lieferung eine vom Lieferer errichtete ortsgebundene Anlage ist,

Gegenstand der Lieferung eine einzelne Maschine ist, die am Bestimmungsort fundamentiert oder funktionsfähig gemacht wird, indem sie z.B. in einen Satz bereits vorhandener Maschinen eingefügt und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge auf diese Maschinen abgestimmt wird,

Einbauten, Umbauten und Anbauten bei Maschinen - Modernisierungsarbeiten - sowie Reparaturen vorgenommen werden,

die einzelnen Teile einer Maschine zum Abnehmer befördert und dort vom Lieferer zu der betriebsfertigen Maschine zusammengesetzt werden.