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Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

 

Leistungsbeschreibung

Fundstelle

§ 13b

UStG

Arbeitnehmerüberlassung unabhängig davon, ob die Leistungen nach dem Arbeit­nehmerüberlassungsgesetz erbracht werden

Abschn. 13b.2 Abs. 7 UStAE BMF v. 02.12.2004 - IV A 6 - S 7279 - 50/04/ IV A 6 - S 7279 - 100/04, BStBl I, 1129

nein

Aufzüge einbauen

Abschn. 13b.2 Abs. 5 UStAE

ja

Ausschreibungen und Vergaben durchführen

Abschn. 13b.2 Abs. 6 UStAE § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG

nein

Baugeräte ohne Bedienungspersonal zur Verfügung stellen

Abschn. 13b.2 Abs. 7 UStAE

nein

Baumaterial/Schutt entsorgen

Abschn. 13b.2 Abs. 7 UStAE

nein

Baurechnungen prüfen

Abschn. 13b.2 Abs. 6 UStAE § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG

nein

Bauüberwachung

Abschn. 13b.2 Abs. 6 UStAE § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG

nein

Beleuchtungen aufhängen und anschließen

Abschn. 13b.2 Abs. 7 UStAE, BMF v. 02.12.2004 - IV A 6 - S 7279 - 50/04/ IV A 6 - S 7279 - 100/04, BStBl I, 1129

nein

Beleuchtungssysteme z.B. in Kaufhäusern oder Fabriken montieren und anschließen

Abschn. 13b.2 Abs. 7 UStAE, BMF v. 02.12.2004 - IV A 6 - S 7279 - 50/04/ IV A 6 - S 7279 - 100/04, BStBl I, 1129

ja

Bepflanzungen anlegen und pflegen

Abschn. 13b.2 Abs. 7 UStAE

nein

Betonlieferungen (Beton wird lediglich abgelassen oder in eine Verschalung gefüllt) ohne an­schließende fachgerechte Verar­beitung durch den Anliefernden

Abschn.