FG Brandenburg - Urteil vom 06.02.2004 1 K 2807/01
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 § 4 Nr. 9a ; BauGB § 124 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 929
Weitergeleitete Erschließungsbeiträge und Fördergelder als Entgelt für die Erschließung von Grundstücken; Umfang des Vorsteuerabzugs aus Erschließungsmaßnahmen; Umsatzsteuer 1994, 1995, 1996
FG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2004 - Aktenzeichen 1 K 2807/01
DRsp Nr. 2004/6090
Weitergeleitete Erschließungsbeiträge und Fördergelder als Entgelt für die Erschließung von Grundstücken; Umfang des Vorsteuerabzugs aus Erschließungsmaßnahmen; Umsatzsteuer 1994, 1995, 1996
1. Erhält ein Unternehmen, welches mit einer Gemeinde einen Vertrag über die Erschließung von Grundstücken i.S. des § 124BauGB geschlossen hat, für die im eigenen Namen und für eigene Rechnung erbrachte steuerbare Leistung u.a. einen von der Gemeinde für die Erschließung vereinnahmten Zuschuss und die von den Fremdanliegern an die Gemeinde gezahlten Erschließungsbeiträge, gehören diese Gelder zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage.2. Die mit der Erschließung zusammenhängenden Vorsteuern können bei einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den durch den Verzicht auf die Steuerbefreiung steuerpflichtigen Umsätzen aus der Veräußerung der erschlossenen Grundstücke auch dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die für die Erschließungsanlage benötigten Flächen der Gemeinde unentgeltlich übereignet werden.
Normenkette:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 § 4 Nr. 9a ; BauGB § 124 ;
Tatbestand:
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